Firma in Dubai gründen als Deutscher klingt zunächst unkompliziert, ist steuerlich aber deutlich komplexer als für Gründer aus Österreich. Wer in Deutschland wohnt oder dort weiterhin seinen Lebensmittelpunkt hat, muss vor der Gründung insbesondere das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen, die Hinzurechnungsbesteuerung und eine mögliche Wegzugsbesteuerung prüfen.
Der Grund ist ein einziges Datum: der 31. Dezember 2021. An diesem Tag lief das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten aus. Seitdem gibt es keinen neuen Vertrag. Und dieser fehlende Vertrag macht für deutsche Gründer einen fundamentalen Unterschied — in der Planung, im Risikoprofil und im zeitlichen Aufwand vor dem ersten Schritt.
Wer das ignoriert, riskiert unnötige Steuern und eine unpassende Struktur. Deshalb zeigt dieser Beitrag Schritt für Schritt, worauf es ankommt, wenn du als Deutscher eine Firma in Dubai gründen möchtest.
Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Artikel ist kein Ersatz für eine individuelle Steuerberatung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater. Er gibt dir die Rahmenbedingungen — damit du weißt welche Fragen du stellen musst, bevor du den ersten Schritt machst.
Firma in Dubai gründen als Deutscher: Warum das fehlende DBA entscheidend ist
Fangen wir mit dem an, was wirklich alles verändert. Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Er legt fest, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat — und verhindert damit, dass dieselben Gewinne in beiden Ländern vollständig besteuert werden.
Österreich hat diesen Vertrag mit den VAE noch. Deshalb profitieren österreichische Gründer von einer klar geregelten Aufteilung der Besteuerungsrechte. Deutschland hingegen hat das DBA zum 31. Dezember 2021 gekündigt — und seitdem wurde kein neues ausgehandelt.
Das bedeutet konkret: Ohne DBA gibt es keine vertragliche Regelung die verhindert, dass Deutschland und die VAE dieselben Einkünfte gleichzeitig besteuern. Deutschland wechselt von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode — das heißt, in Dubai gezahlte Steuern werden nur angerechnet, nicht automatisch freigestellt. Das ist ein fundamentaler Unterschied, der jeden deutschen Gründer betrifft der seinen Wohnsitz in Deutschland behält.
Was das konkret bedeutet: Wenn du als in Deutschland ansässige Person Gewinne aus deiner Dubai-Gesellschaft erhältst, prüft das deutsche Finanzamt, ob und wie viel es davon besteuern kann — ohne dass ein Abkommen dem entgegensteht. Das erhöht das Risiko, Planungsaufwand und den Bedarf an echter Substanz in Dubai erheblich.
Firma in Dubai gründen als Deutscher: Was das Finanzamt wirklich prüft
Das gilt für Deutsche wie für Österreicher: Nicht der Ort der Registrierung entscheidet darüber, wo eine Gesellschaft steuerlich ansässig ist. Entscheidend ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung — also der Ort von dem aus die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden.
Nach §10 KStG gilt eine Gesellschaft dort als ansässig, wo sich die Geschäftsleitung befindet. Das bedeutet: Wenn du deine Dubai-Gesellschaft vom heimischen Büro in München oder Hamburg aus führst, kann das Finanzamt argumentieren dass die Gesellschaft in Deutschland steuerlich ansässig ist — unabhängig davon, dass sie in Dubai registriert ist.
Was Finanzämter konkret prüfen
- Von wo aus werden strategische Entscheidungen getroffen?
- Wo finden Geschäftsführer-Meetings statt?
- Wer ist der operative Ansprechpartner — und wo sitzt er?
- Gibt es in Dubai echte Mitarbeiter, ein echtes Büro, echte Geschäftstätigkeit?
- Wo werden Kundenverträge verhandelt und abgeschlossen?
§7 AStG — die Hinzurechnungsbesteuerung, die niemand auf dem Schirm hat
Das ist der Paragraph, den die meisten Dubai-Berater in ihren Präsentationen entweder vergessen oder bewusst kleinhalten. Deshalb erkläre ich ihn hier so klar wie möglich.
Die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§7–14 AStG greift, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Erstens: Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und hältst mehr als 50% an einer ausländischen Gesellschaft. Zweitens: Diese Gesellschaft erzielt sogenannte "passive Einkünfte" — dazu gehören Kapitalerträge, Lizenzen, Dividenden, Mieterträge und bestimmte Dienstleistungseinkünfte. Drittens: Die Gesellschaft wird im Ausland mit weniger als 25% besteuert.
Das bedeutet: Beide gängigen Dubai-Strukturen fallen potenziell unter die Hinzurechnungsbesteuerung, sobald passive Einkünfte vorhanden sind. Die Konsequenz ist drastisch — diese Gewinne werden dir als deutschem Steuerpflichtigen persönlich zugerechnet und hier besteuert. Und zwar ohne dass du auch nur einen Cent entnommen hast. Selbst wenn die Gewinne vollständig in der Dubai-Gesellschaft bleiben.
Was als "passives Einkommen" gilt — und was nicht
Hier liegt der entscheidende Planungsansatz. Nicht alle Einkünfte sind automatisch passiv. Wer eine Dubai-Gesellschaft mit echtem operativem Geschäft führt — also Dienstleistungen aktiv erbringt, Waren handelt mit echter Substanz vor Ort — kann argumentieren, dass aktive Einkünfte vorliegen. Dann greift §7 AStG nicht.
- Passiv (AStG-relevant): Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge, Lizenzeinkünfte, Mieteinnahmen, bestimmte Dienstleistungen die nicht mit echter Substanz vor Ort erbracht werden
- Aktiv (AStG-frei, bei echter Substanz): Handel mit echter Wertschöpfung, operatives Dienstleistungsgeschäft mit lokalem Personal, Produktion
Das Problem in der Praxis: Viele digitale Geschäftsmodelle — Coaching, Online-Marketing, Lizenzen, SaaS — werden vom Finanzamt als passiv eingestuft. Deshalb ist es kritisch, die Aktivitätsbezeichnung auf der Lizenz und die tatsächliche Geschäftstätigkeit vorab steuerlich zu bewerten. Außerdem braucht es echte Substanz in Dubai damit das Finanzamt die Aktivität als tatsächlich dort ausgeübt anerkennt.
§6 AStG — die Wegzugsbesteuerung, die viele erst zu spät entdecken
Das ist der Punkt, über den mich die meisten deutschen Interessenten anrufen — nachdem sie bereits beschlossen haben auszuwandern. Deshalb betone ich ihn so früh und so deutlich wie möglich.
§6 AStG trifft dich, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Du hältst mindestens 1% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, oder auch eine ausländische Kapitalgesellschaft) — und du warst in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
Was passiert dann? Das Finanzamt tut steuerrechtlich so, als hättest du deine Anteile am Tag vor deinem Wegzug verkauft. Du wirst auf den fiktiven Veräußerungsgewinn besteuert — die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert deiner Anteile und dem was du ursprünglich dafür gezahlt hast. Unabhängig davon, ob tatsächlich Geld geflossen ist.
Was neu ist seit der Reform 2022
Bis Ende 2021 gab es bei EU/EWR-Wegzügen eine praktisch unbegrenzte Stundung — man musste in der Praxis keinen Cent zahlen solange man die Anteile nicht verkaufte. Dieses Privileg existiert nicht mehr. Seit der Reform gilt: Auf Antrag kann die Steuer in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden — allerdings nur gegen Sicherheitsleistung.
Was bedeutet Sicherheitsleistung? Das Finanzamt verlangt typischerweise eine Bankbürgschaft, eine Grundschuld auf eine Immobilie, die Verpfändung eines Wertpapierdepots oder eine Barhinterlegung in Höhe der gesamten festgesetzten Steuer. Wer das nicht stellen kann, zahlt die volle Summe auf einmal.
Was das für deine Planung bedeutet
Die Wegzugsbesteuerung ist kein nachträgliches Problem — sie ist ein Planungsthema das du 12 bis 18 Monate vor dem Wegzug angehen musst. Denn der Unternehmenswert lässt sich durch gezielte Maßnahmen beeinflussen. Außerdem gibt es in bestimmten Konstellationen legale Gestaltungsoptionen, etwa die Übertragung von Anteilen auf verbleibende Familienangehörige. Das setzt jedoch Zeit und eine spezialisierte Steuerberatung voraus — nicht eine Dubai-Agentur, sondern ein Steuerberater der das deutsche Außensteuerrecht kennt.
Firma in Dubai gründen als Deutscher: Die 3 Konstellationen — ehrlich bewertet
Du gründest eine Gesellschaft in Dubai, führst sie aber vollständig von Deutschland aus. Kein lokales Personal, keine echten Entscheidungen vor Ort, kein physisches Büro das diesem Namen gerecht wird. Das klassische Briefkastenmodell.
Das Ergebnis ist vorhersehbar: Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung liegt in Deutschland — deshalb gilt die Gesellschaft steuerlich als deutsche Gesellschaft. Außerdem greift §7 AStG für passive Einkünfte, weil die Dubai-Steuer (0% oder 9%) unter der deutschen Schwelle von 25% liegt. Die Gewinne werden dir persönlich zugerechnet und in Deutschland mit bis zu 45% besteuert — ohne Ausschüttung, ohne dass du einen Cent entnommen hast.
Ohne DBA gibt es keinen Abkommensschutz mehr der das verhindert. Das ist die teuerste Variante — nicht trotz der niedrigen Dubai-Steuer, sondern genau deswegen.
Du behältst deinen Wohnsitz in Deutschland, baust aber echte wirtschaftliche Substanz in Dubai auf: physisches Büro, lokale Mitarbeiter die operativ tätig sind, nachweisbare Entscheidungsprozesse vor Ort. Die Geschäftsleitung ist tatsächlich in Dubai.
Das ist für Österreicher bereits ein anspruchsvoller Weg — für Deutsche ist es noch komplexer. Denn ohne DBA muss die steuerliche Situation für jede Einkunftsart individuell bewertet werden. §7 AStG greift weiterhin für passive Einkünfte, auch wenn die Gesellschaft echte Substanz hat. Außerdem bleibst du als in Deutschland ansässige Person unbeschränkt steuerpflichtig — dein persönliches Einkommen aus Deutschland, Gehalt aus der Dubai-Gesellschaft und Dividendenausschüttungen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
Dieses Modell kann unter sehr spezifischen Bedingungen und mit intensiver spezialisierter Beratung funktionieren. Deshalb ist es aber keine Do-it-yourself-Lösung. Es eignet sich für Unternehmer die bereit sind erhebliche Substanz in Dubai aufzubauen — und die das Budget für laufende steuerliche Begleitung einplanen.
Du verlegst deinen steuerlichen Wohnsitz vollständig in die VAE. Das ist steuerrechtlich die sauberste Lösung — und für die meisten deutschen Unternehmer der einzig wirklich funktionsfähige Weg, wenn sie von den VAE-Vorteilen profitieren wollen.
Nach echtem Wegzug und Abmeldung aus Deutschland entfällt die unbeschränkte Steuerpflicht. Außerdem endet §7 AStG wenn du nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig bist. Dann ist 0% Einkommensteuer auf dein persönliches Einkommen in Dubai realistisch.
Jedoch: Bevor der erste Tag in Dubai beginnt, muss die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG durchgeplant sein. Deshalb ist dieser Schritt nicht etwas, das man kurzfristig entscheidet. 12 bis 18 Monate Vorlaufzeit mit einem deutschen Steuerberater sind keine Übertreibung — sie sind das Minimum. Außerdem prüft das Finanzamt sehr genau ob der Wegzug echt ist. Ein weiterhin genutztes deutsches Bankkonto, regelmäßige lange Aufenthalte in Deutschland oder enge familiäre Bindungen können dazu führen, dass Deutschland die Steuerpflicht trotzdem aufrecht erhält.
Deutschland vs. Österreich: Die entscheidenden Unterschiede auf einen Blick
Weil dieser Vergleich für so viele Deutsche relevant ist, zeige ich die wichtigsten Unterschiede direkt nebeneinander. Das sind keine Kleinigkeiten — es sind strukturelle Unterschiede die die gesamte Planung beeinflussen.
| Kriterium | Deutschland 🇩🇪 | Österreich 🇦🇹 |
|---|---|---|
| DBA mit den VAE | Seit 31.12.2021 nicht mehr | Aktiv — gilt weiterhin |
| Doppelbesteuerungsschutz | Kein Abkommensschutz — Anrechnungsmethode | Freistellungs- oder Anrechnungsmethode nach DBA |
| §7 AStG Hinzurechnungsbesteuerung | Greift bei passiven Einkünften (Dubai < 25%) | Ähnliche Regeln, aber DBA schützt teilweise |
| Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) | §6 AStG — sofort fällig, 7 Jahresraten möglich mit Sicherheitsleistung | §27 EStG — ähnlich, aber DBA kann Erleichterung bringen |
| Erweiterte beschränkte Steuerpflicht | §2 AStG — bis zu 10 Jahre für deutsche Einkünfte | Kein vergleichbares Instrument |
| Planung vor Wegzug | 12–18 Monate minimum | 6–12 Monate empfohlen |
| Dividendenbesteuerung bei Wohnsitz im Heimatland | 25% Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag (ca. 26,4%) | 27,5% KESt |
| Komplexitätslevel | Sehr hoch | Hoch |
Die häufigsten Fehler — aus der Praxis mit deutschen Interessenten
Der mit Abstand häufigste Fehler. Deutsche lesen österreichische Dubai-Ratgeber oder Erfahrungsberichte von Österreichern — und übertragen alles 1:1 auf ihre Situation. Das DBA-Problem taucht in diesen Quellen oft gar nicht auf, weil es für Österreicher nicht existiert. Deshalb immer die nationale Situation klären, bevor man Ratschläge übernimmt.
Ich bekomme regelmäßig Anrufe von Menschen, die bereits ihren Wohnungsvertrag in Dubai unterschrieben haben — und dann verstehen, was die Wegzugsbesteuerung für ihre GmbH-Anteile bedeutet. Zu diesem Zeitpunkt sind die Handlungsoptionen massiv eingeschränkt. Die Wegzugsbesteuerung muss der erste Punkt sein, der vor jeder anderen Entscheidung analysiert wird.
Viele glauben, §7 AStG betreffe nur Kapitalanleger oder Holdingstrukturen. Das ist falsch. Auch operative Dienstleistungsgesellschaften können passive Einkünfte erzielen — wenn die Leistungen nicht nachweislich mit echter Substanz vor Ort in Dubai erbracht werden. Deshalb ist die steuerliche Qualifikation der Einkünfte ein zentrales Thema, nicht ein Randthema.
Dubai als Wohnsitz anmelden, aber faktisch weiterhin in Deutschland leben. Das Finanzamt prüft das gründlich: Wo hält sich die Person tatsächlich auf? Wo sind soziale und wirtschaftliche Bindungen? Wo werden Entscheidungen getroffen? Wer mehr als 183 Tage in Deutschland verbringt, gilt als dort steuerpflichtig — unabhängig vom formalen Wohnsitz. Außerdem kann §2 AStG für bis zu 10 Jahre noch bestimmte deutsche Einkünfte erfassen.
Eine Dubai-Agentur kennt die VAE-Seite. Sie kennt Freezones, Lizenzen, Visa und Bankkontoeröffnungen. Was sie fast nie kennt, ist das deutsche Außensteuergesetz — §7 AStG, §6 AStG, §2 AStG, Hinzurechnungsbesteuerung, Wegzugsbesteuerung. Deshalb braucht jeder deutsche Gründer zusätzlich einen deutschen Steuerberater mit Spezialisierung auf internationales Steuerrecht. Beide Perspektiven gemeinsam — nicht eine davon allein.
Die VAE nehmen seit 2018 am Common Reporting Standard (CRS) teil. Das bedeutet: VAE-Banken melden Kontodaten von deutschen Staatsbürgern an die deutschen Steuerbehörden weiter. Wer glaubt, ein UAE-Konto sei steuerlich unsichtbar für das deutsche Finanzamt, irrt. Transparenz ist keine Option — sie ist Pflicht.
Firma in Dubai gründen als Deutscher: Checkliste vor dem ersten Schritt
Das ist keine generische Checkliste — das sind die konkreten Punkte die in meinen Gesprächen mit deutschen Interessenten fast immer fehlen. Deshalb hier in dieser Reihenfolge.
Offizielle Quellen zur Firmengründung in Dubai für Deutsche
Die wichtigsten rechtlichen Aussagen dieses Beitrags kannst du in den folgenden offiziellen Quellen nachvollziehen:
Alle in diesem Artikel genannten steuerrechtlichen Einschätzungen dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater. Steuergesetze ändern sich, und die konkrete Anwendung hängt immer von der individuellen Situation ab. Für eine verlässliche Einschätzung deiner persönlichen Lage ist die Konsultation eines auf internationales Steuerrecht spezialisierten Beraters unerlässlich.
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In einem persönlichen Gespräch schauen wir uns gemeinsam an, was dein Setup realistisch bedeutet — inklusive der deutschen Perspektive, der Substanzfrage und dem ersten Schritt zur richtigen Struktur.
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