Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ready4Dubai – ein Service der ClearTax Holding L.L.C-FZ · Stand: Mai 2026§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der ClearTax Holding L.L.C-FZ, einer in der Meydan Free Zone (Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) registrierten Limited Liability Company (License No. 2647864.01), auftretend unter der Marke „Ready4Dubai“ (im Folgenden „Anbieter“ oder „Ready4Dubai“), und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) abgeschlossen werden.
- Ready4Dubai erbringt Dienstleistungen im Bereich der Firmengründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Beantragung von Aufenthaltsvisa sowie damit verbundenen Beratungs- und Begleitleistungen, vorrangig für Kunden mit Sitz oder Wohnsitz im deutschsprachigen Raum (DACH).
- Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website www.ready4dubai.at stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zu unterbreiten.
- Der Vertragsabschluss erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:
- Buchung eines unverbindlichen Erstgesprächs über die Website.
- Durchführung des Erstgesprächs zur Klärung des Leistungsumfangs.
- Übermittlung eines individuellen Angebots durch den Anbieter an den Kunden.
- Zustandekommen des Vertrages durch beidseitige Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages (in Schrift- oder Textform, einschließlich elektronischer Signatur oder schriftlicher Bestätigung per E-Mail).
- Der Anbieter schließt Verträge sowohl mit Verbrauchern (natürlichen Personen) als auch mit Unternehmern (juristischen Personen oder eingetragenen Einzelunternehmen) ab. Die Eigenschaft als Verbraucher oder Unternehmer ist im Vertrag festzuhalten.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungsumfang
- Ready4Dubai bietet seine Leistungen in drei Standardpaketen sowie über optionale Zusatzleistungen (Add-ons) an. Der konkrete Leistungsumfang im Einzelfall ergibt sich ausschließlich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Dienstleistungsvertrag bzw. dem individuellen Angebot.
§ 3.1 Paket „Basic“
Im Paket „Basic“ sind die Gründung der Free-Zone-Gesellschaft sowie die Einholung der entsprechenden Trade License enthalten. Inkludiert ist außerdem ein lebenslanger Basis-Support des Anbieters in Bezug auf die gegründete Gesellschaft.
§ 3.2 Paket „Premium“
Im Paket „Premium“ sind sämtliche Leistungen des Pakets „Basic“ enthalten. Zusätzlich umfasst dieses Paket die Visa-Allocation sowie die Establishment Card des Kunden. Für den Visa-Antragsprozess sowie für die Eröffnung eines Geschäftsbankkontos stellt Ready4Dubai dem Kunden eine schriftliche Anleitung zur eigenständigen Durchführung zur Verfügung. Die operative Durchführung des Visa- und Bankprozesses erfolgt im Paket „Premium“ durch den Kunden selbst.
§ 3.3 Paket „VIP“
Im Paket „VIP“ sind sämtliche Leistungen der Pakete „Basic“ und „Premium“ enthalten. Zusätzlich umfasst dieses Paket die vollständige operative Begleitung des Kunden, insbesondere:
- die vollständige Durchführung des Visa-Prozesses inklusive eines (1) Aufenthaltsvisums;
- Abholung des Kunden vom Flughafen sowie Shuttle-Service zu den behördlichen und bankbezogenen Terminen während des Setup-Aufenthalts in Dubai;
- Unterstützung bei der Beschaffung einer UAE-Mobilfunknummer;
- Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie bei der Erstellung eines Mietvertrages (Ejari);
- die operative Durchführung der Eröffnung eines Geschäfts- und eines Privatkontos bei einer etablierten UAE-Bank (siehe § 7).
§ 3.4 Zusatzleistungen (Add-ons)
Folgende Leistungen sind in keinem der Standardpakete enthalten und können vom Kunden kostenpflichtig hinzugebucht werden:
| Leistung | Preis (netto) |
|---|---|
| VAT-Registrierung | EUR 900 |
| Corporate Tax-Registrierung | EUR 1.500 |
| Laufende Buchhaltung | nach Aufwand / Vereinbarung |
§ 3.5 Nicht enthaltene Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind in keinem Paket enthalten: die VAT-Registrierung, die Corporate Tax-Registrierung, die laufende Buchhaltung sowie weitere Aufenthaltsvisa über das im jeweiligen Paket inkludierte Visum hinaus. Pro Paket ist – sofern überhaupt enthalten – maximal ein (1) Visum inkludiert. Zusätzliche Visa (z. B. für Familienangehörige oder Mitarbeiter) werden auf Basis eines individuellen Angebots berechnet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Die Verrechnung erfolgt in der Regel in AED (United Arab Emirates Dirham); auf Wunsch des Kunden kann nach Vereinbarung auch in EUR oder USD fakturiert werden.
- Sämtliche von Ready4Dubai gegenüber dem Kunden ausgewiesenen Pauschalpreise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Angebotslegung anfallenden behördlichen Gebühren (insbesondere Free-Zone-, Lizenz- und Visa-Gebühren). Diese Gebühren werden vom Anbieter in eigenem Namen an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Der Kunde trägt darüber hinaus keine zusätzlichen behördlichen Gebühren, sofern sich der vereinbarte Leistungsumfang nicht ändert.
- Sollten sich nach Vertragsschluss behördliche Gebühren oder gesetzliche Abgaben durch die zuständigen Behörden ändern, erhöhen oder neu eingeführt werden, gilt: Bestehende, bereits beauftragte und bezahlte Leistungen werden zum vereinbarten Pauschalpreis abgewickelt. Etwaige Mehrkosten infolge solcher behördlichen Änderungen trägt – innerhalb des bereits beauftragten Leistungsumfangs – der Anbieter.
- Die Vergütung ist grundsätzlich vollständig im Voraus zu entrichten. Eine Ratenzahlung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Anbieter möglich.
- Als Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung: SEPA-Banküberweisung, internationale Banküberweisung, Kreditkarte (u. a. Visa, Mastercard, American Express) sowie PayPal, abgewickelt über die Zahlungsdienstleister Stripe und Nomad.
- Umsatzsteuer / Reverse Charge: Da Ready4Dubai seinen Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat, erfolgt die Rechnungsstellung an Unternehmer mit Sitz im EU-Raum (insbesondere Österreich und Deutschland) im Reverse-Charge-Verfahren. Der Kunde ist selbst für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung im jeweiligen Heimatstaat verantwortlich. Bei Privatpersonen wird – soweit anwendbar – die UAE-VAT in Höhe von derzeit 5 % gesondert ausgewiesen.
- Der Kunde gerät nach erfolgloser Zahlungsaufforderung in Verzug. Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Kosten der Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.
§ 5 Jährliche Verlängerung und Folgekosten
- Die im Rahmen der Erstgründung erlangten Genehmigungen, Lizenzen und Berechtigungen (insbesondere Trade License, Establishment Card, Visa Allocation und das jeweilige Aufenthaltsvisum) sind zeitlich befristet und müssen nach Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer kostenpflichtig erneuert werden. Die Trade License sowie die Establishment Card sind in der Regel jährlich, das Aufenthaltsvisum in der Regel alle zwei Jahre zu erneuern.
- Ready4Dubai bietet die Erneuerung der erforderlichen Genehmigungen und Berechtigungen im Rahmen jährlicher Folgepauschalen an. Die Folgepauschalen sind im Voraus zu entrichten und gelten jeweils für ein Jahr ab Verlängerungsdatum. Die Pauschalen umfassen die behördlichen Gebühren, die Bearbeitung durch den Anbieter sowie – im VIP-Paket – die anteilige Visa-Verlängerung.
§ 5.1 Folgepauschalen je Paket
| Paket | Jährliche Folgepauschale | Inkludierte Leistungen |
|---|---|---|
| Basic | EUR 4.200 | Lizenz-Erneuerung (Trade License Renewal) |
| Premium | EUR 5.000 | Lizenz-Erneuerung, Establishment Card Renewal, Visa Allocation Renewal |
| VIP | EUR 6.500 | Lizenz-Erneuerung, Establishment Card Renewal, Visa Allocation Renewal sowie anteiliger Visa-Anteil |
§ 5.2 Anteilige Visa-Abrechnung im VIP-Paket
- Im VIP-Paket ist die Erneuerung des Aufenthaltsvisums Bestandteil der jährlichen Folgepauschale. Da das Aufenthaltsvisum behördlich nur alle zwei Jahre zu erneuern ist, wird der Visa-Anteil rechnerisch auf zwei Jahre verteilt und in der jährlichen Folgepauschale anteilig abgerechnet. Im Ergebnis fällt für den VIP-Kunden eine konstante jährliche Folgepauschale an, ohne dass im Visa-Verlängerungsjahr eine Sonderzahlung anfällt.
§ 5.3 Erneuerungsprozess und Verlängerung
- Der Anbieter informiert den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Berechtigung über die anstehende Erneuerung sowie über die hierfür anfallende Folgepauschale. Die Erneuerung erfolgt nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Kunden und nach vollständigem Zahlungseingang.
- Sollten sich behördliche Gebühren zwischen Vertragsschluss und Erneuerungszeitpunkt erhöhen, ist der Anbieter berechtigt, die Folgepauschale entsprechend anzupassen. Eine Anpassung wird dem Kunden mit angemessener Vorlaufzeit vor der nächsten Erneuerung schriftlich mitgeteilt.
- Eine Pflicht des Kunden zur Verlängerung über den Anbieter besteht nicht; der Kunde kann nach Ablauf der jeweiligen Periode auch zu einem anderen Dienstleister wechseln. Voraussetzung für eine Erneuerung über Ready4Dubai ist die rechtzeitige Beauftragung und Zahlung; bei verspäteter oder unterbliebener Beauftragung trägt der Kunde sämtliche behördliche Säumnisgebühren oder Folgekosten selbst.
§ 6 Setup-Zeit-Garantie
- Ready4Dubai garantiert dem Kunden, dass die Gründung der Free-Zone-Gesellschaft (Erlangung der Trade License) innerhalb von maximal fünf (5) Werktagen nach vollständigem Vorliegen aller vom Kunden beizubringenden Unterlagen und Informationen (siehe § 8) sowie nach vollständigem Zahlungseingang abgeschlossen ist.
- Wird diese Frist aus Gründen, die ausschließlich vom Anbieter zu vertreten sind, überschritten, hat der Kunde Anspruch auf vollständige Rückerstattung der für die Firmengründung gezahlten Vergütung (Geld-zurück-Garantie).
- Die Setup-Zeit-Garantie gilt nicht in Fällen höherer Gewalt sowie nicht bei Verzögerungen, die auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters zurückzuführen sind, insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – bei behördlichen Verzögerungen, Systemausfällen der Free Zone, Änderungen der gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen sowie bei Verzögerungen infolge unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden gemäß § 8.
§ 7 Bankkonto-Garantie (nur Paket „VIP“)
- Im Rahmen des Pakets „VIP“ garantiert Ready4Dubai dem Kunden die erfolgreiche Eröffnung eines Geschäftskontos sowie eines Privatkontos bei einer etablierten UAE-Bank.
- Ausdrücklich nicht garantiert wird die Eröffnung eines Kontos bei einer bestimmten Bank oder Bankenkategorie (insbesondere bei den großen UAE-Geschäftsbanken). Die Auswahl der konkreten Bank obliegt dem Anbieter und richtet sich nach der jeweiligen Annahme- und Onboarding-Praxis der Banken zum Zeitpunkt der Antragstellung. Insbesondere bei Kunden ohne bisherigen UAE-Bezug ist der Zugang zu bestimmten Banken faktisch erschwert oder ausgeschlossen.
- Wird die Eröffnung eines Geschäfts- und/oder Privatkontos durch sämtliche vom Anbieter angefragten Banken abgelehnt, hat der Kunde Anspruch auf anteilige Rückerstattung des auf die Bankkonto-Eröffnung entfallenden Vergütungsanteils. Dieser Anteil wird im Vertrag bzw. im individuellen Angebot ausgewiesen.
- Die Bankkonto-Garantie gilt nicht, wenn die Ablehnung durch die Banken auf Umständen in der Person des Kunden beruht, insbesondere bei negativen Compliance-Ergebnissen, Treffern in Sanktions- oder PEP-Listen, dokumentierten Bonitätsproblemen, unzureichender Mitwirkung des Kunden gemäß § 8 oder vergleichbaren in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Dokumente und Erklärungen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere – jedoch nicht ausschließlich:
- Reisepass des Kunden (in farbiger Kopie sowie ggf. im Original);
- Adressnachweis (z. B. aktuelle Strom- oder Telefonrechnung);
- persönliche Daten (u. a. Geburtsdatum, Geburtsort, Name der Eltern);
- Angaben zur geplanten Geschäftstätigkeit (Business Activities);
- weitere von Behörden, Banken oder dem Anbieter angeforderte Unterlagen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter angeforderten Unterlagen und Informationen spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Anforderung zu übermitteln. Der Anbieter ist berechtigt, im Einzelfall eine kürzere Frist (insbesondere im Rahmen zeitkritischer Behörden- oder Banktermine) zu setzen.
- Sämtliche zugesicherten Bearbeitungs- und Abwicklungsfristen, insbesondere die Setup-Zeit-Garantie gemäß § 6 sowie die Bankkonto-Garantie gemäß § 7, beginnen erst mit vollständigem Vorliegen aller vom Kunden beizubringenden Unterlagen und Informationen.
- Bei wiederholter, nicht fristgerechter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden entfallen sämtliche vom Anbieter abgegebenen Garantien (insbesondere Setup-Zeit-Garantie und Bankkonto-Garantie). Eine daraus resultierende Verzögerung oder Nichtdurchführung der vereinbarten Leistung berechtigt den Kunden weder zur Minderung noch zur Rückforderung der vereinbarten Vergütung.
- Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben ein. Für Schäden, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspätet übermittelten Angaben des Kunden resultieren, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 9 Stornierung, Rücktritt und Erstattungen
- Mit Vertragsschluss und Zahlungseingang leitet Ready4Dubai die Bearbeitung unverzüglich ein und entrichtet die behördlichen Gebühren in eigenem Namen an die zuständigen Stellen (Free Zone, Immigration etc.). Diese behördlichen Gebühren werden von den Behörden grundsätzlich nicht erstattet.
- Eine Stornierung des Vertrages durch den Kunden nach erfolgter Zahlung und Beginn der Leistungserbringung ist daher ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Vergütung erfolgt vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sowie der Garantie-Bestimmungen gemäß §§ 6 und 7 nicht.
- Wird die Firmengründung durch die zuständigen Behörden abgelehnt und beruht diese Ablehnung auf einem dem Anbieter zurechenbaren Umstand (insbesondere fehlerhafte Beratung oder unzutreffende Eintragung der Business Activities durch den Anbieter), hat der Kunde Anspruch auf vollständige Rückerstattung der für die Firmengründung gezahlten Vergütung.
- Wird der Medical Check oder eine vergleichbare gesundheitliche Untersuchung im Rahmen des Visa-Prozesses durch die zuständigen Behörden negativ beschieden (insbesondere Einstufung als „not fit“), erfolgt keine Rückerstattung der Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen sowie der bereits an die Behörden entrichteten Gebühren. Der Anbieter hat in diesem Fall sämtliche von ihm geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß erbracht; das negative Untersuchungsergebnis liegt außerhalb seines Einflussbereichs.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nach UAE-Recht nicht (siehe § 11). Soweit dem Kunden im Einzelfall dennoch ein zwingendes Widerrufsrecht nach seinem nationalen Verbraucherrecht zustehen sollte, erlischt dieses gemäß den einschlägigen Bestimmungen jedenfalls mit Beginn der Ausführung der Dienstleistung, der mit Eingang der ersten behördlichen Gebührenzahlung durch den Anbieter erfolgt. Der Kunde stimmt mit Vertragsschluss ausdrücklich dem sofortigen Beginn der Leistungserbringung zu.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Im Übrigen haftet der Anbieter ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Die Haftung des Anbieters ist der Höhe nach in jedem Fall auf den vom Kunden im betreffenden Einzelvertrag tatsächlich gezahlten Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere – jedoch nicht ausschließlich:
- Entscheidungen, Verzögerungen oder Anforderungen von Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder im Heimatstaat des Kunden;
- Entscheidungen, Anforderungen oder Ablehnungen von Banken, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen Finanzinstituten;
- Änderungen der Gesetzeslage, der behördlichen Praxis oder der Free-Zone-Bestimmungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten;
- Änderungen der steuerlichen, aufenthaltsrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Behandlung im Heimatstaat des Kunden;
- Ergebnisse behördlicher Untersuchungen (insbesondere Medical Check, Background Check, Compliance-Prüfungen);
- Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich Pandemien, kriegerischer Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Streiks, Cyberangriffe sowie Ausfälle von Telekommunikations- und IT-Infrastruktur.
- Ready4Dubai erbringt Beratungsleistungen in Bezug auf die Firmengründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Eine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung im Heimatstaat des Kunden (insbesondere Österreich und Deutschland) ist – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde ist verpflichtet, sich hinsichtlich der steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen einer Firmengründung im Ausland eigenständig durch einen im Heimatstaat zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.
§ 11 Subunternehmer und Partner
- Ready4Dubai ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer, lokale Partner oder Kooperationspartner einzusetzen. Hierzu zählen insbesondere etablierte Free-Zone-Behörden und -Anbieter wie die Meydan Free Zone (Sitz des Anbieters), IFZA sowie weitere lizenzierte Dienstleister im Bereich PRO-Services, Übersetzungen und Banking.
- Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich der Anbieter. Etwaige direkte Vertragsbeziehungen des Kunden zu Banken, Behörden oder Dritten bestehen unabhängig vom Vertragsverhältnis mit dem Anbieter.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (UAE) sowie die jeweils geltenden Regulations der Meydan Free Zone Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Soweit dem Kunden als Verbraucher nach zwingendem Recht seines Heimatstaates ein anderer Gerichtsstand oder die Anwendung anderen Rechts garantiert ist, bleiben diese zwingenden Bestimmungen unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der separaten Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.ready4dubai.at.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
- Diese AGB werden ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information; im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Mai 2026 — Ready4Dubai (ClearTax Holding L.L.C-FZ)